In einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie mindestens eine Vertrauensperson, an Ihrer Stelle zu entscheiden und zu handeln, wenn Sie selbst dazu nicht in der Lage sind.
Mit der (Vorsorge-)Vollmacht ermächtigen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, für Sie gegenüber Dritten zu handeln, Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen.
Nicht zwingend erforderlich, aber sinnvoll ergänzend zur(Vorsorge-)Vollmacht, können Sie die Rahmenbedingungen für die Nutzung Ihrer Vollmacht mit Ihren bevollmächtigten Personen intern regeln.
Eine Betreuungsverfügung empfiehlt sich, wenn Sie keiner Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht erteilen können oder wollen. Sie kann aber auch zusätzlich zur (Vorsorge-)Vollmacht errichtet werden. In…
Wenn Sie volljährig und einwilligungsfähig sind, können Sie mit einer Patientenverfügung Ihren Willen zu medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen im Voraus verbindlich festlegen. Solche…
Es ist hilfreich, als Ergänzung zu Ihrer Patientenverfügung, Ihre Wertvorstellungen zu beschreiben. So können Vollmachtnehmer:innen/gesetzliche:r Betreuer:in, Ärzt:innen und alle weiteren, an der…
Mit diesem Formular geben Sie Ihren Vollmachtnehmer:innen/ Ihrer gesetzlichen Betreuung, Ihren Ärzt:innen und allen weiteren an Ihrer Versorgung Beteiligten in Entscheidungssituationen Orientierung,…
Mit diesem Formular können Sie wichtige Angaben, wie z. B. Notfallkontakte, Ärzt:innen, Krankenkasse und medizinisch-pflegerisch wichtige Informationen festhalten.