In einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie mindestens eine Vertrauensperson, an Ihrer Stelle zu entscheiden und zu handeln, wenn Sie selbst dazu nicht in der Lage sind.
In einer (Vorsorge-)Vollmacht bevollmächtigen Sie mindestens eine Vertrauensperson, an Ihrer Stelle zu entscheiden und zu handeln, wenn Sie selbst dazu nicht in der Lage sind.