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SAPV für Ärztinnen, Ärzte und Einrichtungen

Verordnungsweg, Formulare und Ansprechpersonen für Zuweiser:innen

Die Augsburger Palliativversorgung unterstützt Sie als Haus-, Fach- oder Klinikärztin bzw. -arzt, wenn die Versorgung und Pflege schwerstkranker und sterbender Menschen besonders aufwändig oder schwierig wird. Wir ergänzen Ihre Behandlung – nie ersetzen wir sie. Auf dieser Seite finden Sie den Verordnungsweg, alle relevanten Formulare, Ihre Ansprechpersonen sowie unsere Erreichbarkeit im Überblick.

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Unser Kooperationsprinzip – ergänzend, nicht ersetzend

Wenn die Betreuung einer Palliativpatientin oder eines Palliativpatienten besonders komplex wird, übernimmt unser Palliative-Care-Team die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) – als Ergänzung zu Ihrer hausärztlichen oder fachärztlichen Betreuung sowie zum bestehenden Pflegedienst. 

Die Verantwortung für die Grundversorgung bleibt bei Ihnen; wir übernehmen die spezialisierte Zusatzbetreuung bei komplexem Symptomgeschehen und in Krisensituationen. Ihr Einverständnis als behandelnde Ärztin bzw. behandelnder Arzt ist vor jeder SAPV-Aufnahme Voraussetzung.

Typische Anlässe für eine Anfrage

  • Eine Patientin oder ein Patient wurde aus dem Krankenhaus entlassen, im Arztbrief steht die Empfehlung, die SAPV einzuschalten.
  • Eine Patientin oder ein Patient ist medikamentös bereits umfassend behandelt und klagt weiterhin über Schmerzen.
  • Ein alleinlebender Patient bzw. eine alleinlebende Patientin verschlechtert sich im Krankheitsverlauf, und es entstehen Versorgungsschwierigkeiten.

Verordnungsweg – so kommt die SAPV zu Ihrer Patientin/Ihrem Patienten

Damit unser Palliativteam tätig werden kann, muss die SAPV von Haus-, Fach- oder Krankenhausärzt:innen verordnet werden. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten dann extrabudgetär und vollständig – für Ihre Patientinnen und Patienten entstehen keine Zusatzkosten, und Ihr Arztbudget wird nicht belastet.

  1. Kontakt aufnehmen

    Sie erreichen uns telefonisch, per Fax, Email oder KIM, sobald Sie bei einer Patientin oder einem Patienten die Verordnung der SAPV in Erwägung ziehen.

  2. Bedarf gemeinsam klären

    Nach Ihrer (mündlichen) Vorabbeauftragung stimmen wir gemeinsam mit Ihnen den tatsächlichen SAPV-Bedarf ab.

  3. Verordnung ausstellen

    Die Verordnung erfolgt auf dem offiziellen KBV-Formular „Muster 63“. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen einen unverbindlichen Verordnungsvorschlag.

  4. Versorgung startet

    Nach Eingang der Verordnung nehmen wir zeitnah Kontakt zur Patientin/zum Patienten auf und beginnen die spezialisierte Betreuung.

Hinweis zur Verordnung

Damit der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) eine additive Teil- oder Vollversorgung nachvollziehen kann, muss die Verordnung bestimmte Kriterien erfüllen und vollständig ausgefüllt sein. Nehmen Sie deshalb vorab direkt Kontakt zu uns auf.

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