Das Bundesverfassungsgericht hat sich hier klar positioniert:
Der Gesetzgeber hat bisher weder ein Gesetz zur Suizidprävention noch eines zur Suizidbeihilfe beschlossen (Stand: Oktober 2026). Für ein Suizidpräventionsgesetz liegt seit Juli 2026 ein neuer Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vor. Zur Suizidhilfe arbeitet eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten an einem neuen Gesetzentwurf.
Im Mai 2024 hat die Bundesregierung eine Nationale Suizidpräventionsstrategie vorgelegt. Das darauf aufbauende Suizidpräventionsgesetz beschloss das Bundeskabinett am 18.12.2024. Wegen des vorzeitigen Endes der Wahlperiode wurde es nicht mehr verabschiedet.
Am 03.07.2026 hat das Bundesministerium für Gesundheit einen überarbeiteten Referentenentwurf veröffentlicht („Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention“). Vorgesehen sind unter anderem:
Der Kabinettsbeschluss und die Beratung im Bundestag stehen noch aus.
Seit das Bundesverfassungsgericht am 26.02.2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) für nichtig erklärt hat, gibt es keine eigene gesetzliche Regelung der Suizidhilfe.
Am 06.07.2023 stimmte der Bundestag über zwei fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe ab:
Keiner der beiden Entwürfe erhielt eine Mehrheit. Angenommen wurde ein Antrag zur Stärkung der Suizidprävention.
In der laufenden Wahlperiode arbeitet eine Gruppe von Abgeordneten aus CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke an einem neuen Entwurf. Ziel ist ein Schutzkonzept: Es soll sicherstellen, dass ein assistierter Suizid auf einem freien und dauerhaften Willen beruht. Die Gruppe hatte einen Entwurf für das erste Halbjahr 2026 angekündigt. Im Bundestag eingebracht ist er bislang nicht. Wir aktualisieren diese Seite, sobald ein Entwurf beraten wird.