Menschen in einer palliativen Lebenssituation und ihre Angehörigen befinden sich in einer besonders verletzlichen Phase. Sie lassen uns in ihr Zuhause, in ihre Intimsphäre und in sehr persönliche Fragen hinein. Aus diesem Vertrauen erwächst für die Mitarbeitenden der Augsburger Palliativversorgung eine besondere Verantwortung.
Unser Schutzkonzept beschreibt, wie wir diese Verantwortung im Alltag einlösen: durch klare Haltungen, verbindliche Verhaltensregeln, offene Ansprechwege und eine Kultur, in der Unsicherheiten und Beobachtungen ausgesprochen werden dürfen. Es gilt für alle, die für uns tätig sind – Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachkräfte, Koordination und Verwaltung sowie Kooperationspartner.
Schutz verstehen wir dabei nicht als Misstrauen, sondern als Voraussetzung für eine Begleitung, in der sich alle Beteiligten sicher fühlen können – Patientinnen und Patienten, Angehörige und unsere Mitarbeitenden gleichermaßen.
Palliativversorgung findet dort statt, wo Menschen leben – im eigenen Zuhause, im Pflegeheim, im vertrauten Umfeld. Diese Nähe ist wertvoll und braucht gleichzeitig klare Grenzen. Wir begleiten fachlich kompetent und menschlich zugewandt, ohne die Selbstbestimmung der Menschen zu übergehen. Entscheidungen über Behandlung, Pflege und Alltag treffen Patientinnen und Patienten – wir informieren, beraten und respektieren den geäußerten Willen.
In der Palliativversorgung entstehen enge Beziehungen; körperliche Nähe ist bei Pflege und Behandlung unvermeidlich. Deshalb gilt für uns: Wir erklären, was wir tun, bevor wir es tun. Wir achten auf Schamgrenzen und Intimsphäre. Wir fragen nach, statt zu vermuten. Und wir sprechen im Team offen an, wenn eine Situation unklar oder belastend war.
Sie müssen keinen Beweis haben, um etwas anzusprechen. Ein ungutes Gefühl genügt. Patientinnen, Patienten und Angehörige können sich jederzeit an ihre Ansprechperson im Team, an die Koordination oder an die Geschäftsführung wenden – telefonisch, schriftlich oder über unser Meldeformular. Mitarbeitende und Ehrenamtliche können Beobachtungen ebenfalls jederzeit melden, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Wir prüfen jeden Hinweis, dokumentieren das Vorgehen, informieren die betroffenen Personen über die nächsten Schritte und ziehen – wenn erforderlich – externe Stellen hinzu.
Ein Schutzkonzept ist kein einmaliges Dokument, sondern ein fortlaufender Prozess. Wir überprüfen unsere Regelungen regelmäßig, werten Hinweise und Beschwerden aus und passen Abläufe und Schulungsinhalte an neue Erfahrungen und fachliche Standards an.
Häufige Fragen zu unserem Schutzkonzept haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Besteht gerade eine akute Gefahr für Leib oder Leben?
Wählen Sie sofort den Notruf 112 (Rettungsdienst) oder 110 (Polizei). Dieses Formular wird nicht durchgehend überwacht und ist für Notfälle nicht geeignet.
Für dringende, nicht akut lebensbedrohliche Anliegen wenden Sie sich direkt an unseren Schutzbeauftragte:n oder verwenden Sie das folgende Formular: