Stellen Sie sich folgende Situation vor: Ein Mensch hat Lungenkrebs mit Tochtergeschwülsten in beiden Lungenflügeln. Es ist zwei Uhr nachts, seine Atemnot nimmt zu. Die Angehörigen müssen schnell entscheiden – und wissen nicht, was der Patient jetzt wollen würde. Sie haben keine lindernden Medikamente für diese Situation vor Ort. Deswegen rufen sie den Notarzt, der den Patienten intubiert und beatmet und dann mit in die Notaufnahme des Universitätsklinikums Augsburg nimmt. Von dort kommt der Patient dann auf eine Intensivstation…
Solche Situationen lassen sich nicht immer verhindern. Aber man kann sich auf sie vorbereiten.
Vorsorge in der SAPV, der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, hat drei Teile: die Vorsorgedokumente, die Behandlungsplanung und ggf. auch einen Notfallplan für zu Hause. Wir unterstützen Sie bei allen drei.
Gemeinsam mit Ihnen, Ihren Angehörigen und Ihrer Hausarztpraxis besprechen wir, welche Behandlungen Ihnen noch helfen und welche Sie nicht mehr möchten. Zwei Fragen leiten dabei: Ist eine Maßnahme medizinisch sinnvoll? Und wollen Sie sie? Mehr dazu lesen Sie unter Indikation und Wille.
Das Ergebnis halten wir schriftlich fest. Wenn sich Ihr Zustand oder Ihre Wünsche ändern, passen wir den Plan an. Leben Sie in einem Pflegeheim, kann es dort zusätzlich eine gesundheitliche Versorgungsplanung geben; wir stimmen uns dann mit dem Heim ab.
Viele Krisen am Lebensende sind vorhersehbar: Schmerzen, Atemnot, Unruhe, Übelkeit. Der Notfallplan legt für jede dieser Situationen fest, was zu tun ist. Er nennt die Bedarfsmedikamente, die bei Ihnen bereitliegen, und wann sie gegeben werden.
Der Plan hält auch fest, was Sie im Notfall nicht möchten, zum Beispiel eine Einweisung ins Krankenhaus oder eine Wiederbelebung. Er liegt gut sichtbar bei Ihnen zu Hause, damit Angehörige, Pflegedienst und Bereitschaftsdienst ihn sofort finden. Wir überprüfen ihn regelmäßig.
Wenn Sie bei uns Patient oder Patientin sind, dann rufen Sie bei einer Verschlechterung zuerst unsere Rufbereitschaft des SAPV-Teams an. Sie finden unsere Nummer auf unserer blauen Mappe.
Wir sind für unsere Patient:innen rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Die Nummer steht auch auf Ihrem Notfallplan.
Ansonsten wenden Sie sich an den Notruf 112 oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117.
Wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können, braucht es jemanden, der für Sie spricht – und klare Hinweise, was Sie wollen. Dafür gibt es drei Dokumente. Sie ergänzen sich und ersetzen einander nicht.
Ehepaare können sich seit 2023 in Gesundheitsfragen für höchstens sechs Monate gegenseitig vertreten (§ 1358 BGB). Dieses Notvertretungsrecht ersetzt keine Vorsorgevollmacht. Für unverheiratete Paare und erwachsene Kinder gilt es nicht.
Wir sprechen mit Ihnen über Ihre Vorstellungen, sichten und prüfen gemeinsam ihre ev. schon bestehenden Vorsorgedokumente und achten darauf, dass palliativer Notfallplan und Patientenverfügung zusammenpassen. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.
Gute Vorsorge ist kein Formular, das man einmal ausfüllt. Sie ist ein Gespräch, das wir mit Ihnen führen, solange Sie es führen können.
| Dokument | Was es regelt | Wann es wirkt |
|---|---|---|
| Vorsorgevollmacht | Eine Person Ihres Vertrauens darf für Sie handeln und entscheiden. | Sobald Sie es nicht mehr selbst können, je nach Inhalt auch früher |
| Betreuungsverfügung | Wen das Betreuungsgericht als rechtliche Betreuung bestellen soll – oder wen nicht. | Wenn das Gericht eine Betreuung einrichtet |
| Patientenverfügung | Ob Sie in bestimmte Untersuchungen und Behandlungen einwilligen oder sie ablehnen. | Wenn Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind und die Situation zutrifft |