Neues Produkt wurde in den Warenkorb gelegt

Konkrete Vorgehensweise bei Anfragen nach (assistiertem) Suizid

bei der SAPV der Augsburger Palliativversorgung

Voraussetzung jeglicher Tätigkeit bei der Augsburger Palliativversorgung ist, dass eine Palliativsituation vorliegt. Nur wenn dies gegeben ist, sind wir als Leistungserbringer der SAPV grundsätzlich zuständig. 

Bei Anfrage eines Palliativpatienten mit explizitem Todeswunsch, Fragen zu assistiertem Suizid oder bereits terminierten Suizid erfolgt im ersten Schritt ein verkürzter Aufnahmeprozess und es werden zunächst nur die Stammdaten erhoben. Wenn möglich noch am selben Tag erfolgt ein Rückruf zur Klärung, ob es sich hier um eine Palliativsituation handelt, was genau die Motive für den expliziten Sterbewunsch darstellen und ob die SAPV überhaupt verordbar wäre. Wenn sich bei dieser telefonischen Kontaktaufnahme herausstellt, dass eine Interventionsmöglichkeit seitens der SAPV besteht, wird in üblicher Weise der vollständige Aufnahmeprozess durchgeführt.

Bei solchen Anfragen erfolgt die Aufnahme in die SAPV grundsätzlich mit mindestens 2 Professionen, von der eine die ärztliche ist. Es darf unsererseits keine Soloberatungen geben. Da es sich hier in der Regel um mehr als eine Beratung handeln wird, lassen wir uns hier grundsätzlich immer eine Teilversorgung verordnen.

Wichtig ist uns eine klare, ehrliche und offene Kommunikation mit Patient und Angehörigen. Auch wenn sich der Patient zum Zeitpunkt der Anfrage bereits bei einer Sterbehilfeorganisation angemeldet haben sollte oder bereits ein Zeitpunkt für die Durchführung des assistierten Suizids feststeht, wird von uns eine ganz „normale“ SAPV ohne Wenn und Aber durchgeführt. Dies bedeutet konkret, dass wir alle Leistungen, die wir auch sonst erbringen würden, in genau derselben Art und Weise erbringen wie bei einem patienten, der keinen assistierten Suizid plant.

Da wir selbst keine Suizidbeihilfe leisten, sondern eine Palliativversorgung durchführen, ist das Ende unserer SAPV-Begleitung gegeben, wenn eine Sterbehilfeorganisation zur Durchführung des Suizids tätig wird. Beendigung bedeutet hier, dass ab diesem Zeitpunkt unsere 24-Stunden-Notrufnummer nicht mehr aktiv ist. Im Notfall muss dann ein Notarzt gerufen werden.

 

Auftragsklärung

  • Prüfung, ob die Voraussetzungen, insbesondere die Freiverantwortlichkeit für einen assistierten Suizid gegeben sind
  • Gesprächsangebot, mit uns offen über alles sprechen zu können
  • Erläuterung, dass wir im Falle einer SAPV bis zum Zeitpunkt des Suizides Ansprechpartner sind und Sicherheit über die Notfallnummer bereitstellen
  • Festlegung, dass mit Beginn der Suizidhandlung alleine die Sterbehilfeorganisation zuständig ist
  • Hinweis, dass wir bei Nichterfüllung des Suizides oder schweren Symptomen den Notarzt rufen (analog dem Vorgehen der Sterbehilfeorganisationen)
  • Bitte, uns den geplanten Termin des Suizids mitzuteilen
  • Die Dokumentation erfolgt wie bei allen anderen Patienten zeitnah, wahrheitsgemäß und vollständig